MERKBLATT ZUR KERNZEITBETREUUNG
Ohne Regeln funktioniert die Kernzeitbetreuung leider nicht. Aus diesem Grund müssen die Kinder die Kernzeitregeln einhalten. Ebenfalls gilt in der Kernzeitbetreuung auch die Schulordnung. Lesen Sie deshalb die folgenden Informationen sorgfältig durch und besprechen Sie die angegebenen Kernpunkte auch mit Ihrem Kind.
Informationspflichten
Für einen reibungslosen Ablauf ist es notwendig, dass Sie uns Stundenpläne, Stundenplanänderungen und andere Schulveranstaltungen (z.B. Ausflüge, Theaterbesuch, Sportveranstaltungen, etc.) rechtzeitig bekannt geben. Ferner bitten wir Sie, uns in folgenden Fällen telefonisch oder schriftlich zu informieren:
- Falls Ihr Kind an einem bei uns angemeldeten Tag nicht kommt (telefonisch)
- Bei Krankheit Ihres Kindes (telefonisch)
- Wenn Ihr Kind, anders als im Anmeldeformular vermerkt, an einem Tag alleine nach Hause gehen darf (schriftlich oder telefonisch)
oder von jemanden anderen als den Erziehungsberechtigten abgeholt wird (schriftlich) - Bei Wohnungswechsel, Änderung Ihrer Telefonnummer oder der Bankverbindung (schriftlich)
Zusammenarbeit
Voraussetzung für eine familienergänzende und unterstützende Betreuung ist eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit der Eltern mit dem Betreuungspersonal. Elterngespräche festigen diese Zusammenarbeit und schaffen eine Vertrauensbasis. Bei Verstößen der Kernzeitregeln werden die Eltern zu einem Gespräch mit den Betreuerinnen gebeten. Bei wiederholten Verstößen der Regeln können die Kinder aus der Kernzeit ausgeschlossen werden.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über folgende Punkte:
- Eine An- und Abmeldung ist bei den Betreuerinnen aufgrund der Aufsichtspflicht unerlässlich
- Die Anweisungen der Betreuerinnen, sowie die Regeln im Kernhäusle und der Schulordnung müssen befolgt werden
- Stören und Zerstören hat Konsequenzen
Wer ständig stört, bekommt eine Auszeit. Wer mit Spiel-, Mal- und Bastelmaterialien rabaukt anstatt zu spielen, malen oder basteln, darf ein paar Tage nicht mehr in den entsprechenden Bereich.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des Personals umfasst die Zeit des Aufenthalts der Kinder in der Kernzeit bzw. während der Betreuungszeit. Sie beginnt mit der Ankunft des Kindes in der Kernzeit und endet mit der Übergabe des Kindes an seine Eltern/Erziehungsberechtigte oder einen von diesen beauftragten Abholer bzw. wenn das Kind allein nach Hause gehen darf.
Im Außenbereich können nicht alle Bereiche zu jeder Zeit beaufsichtigt werden. Bitte informieren Sie Ihr Kind, dass es sich im Außenbereich an die auch für die Schule gültigen Regeln hält.
Haftung
Es besteht eine nachrangige Haftpflichtversicherung. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt (Sach- oder Personenschaden) oder in der Einrichtung verursacht, haften die Eltern, insofern keine Aufsichtspflichtverletzung seitens des Personals vorliegt. Es wird deshalb dringend empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Eine Haftung für mitgebrachtes Spielzeug, Kleidung und Wertgegenstände wird seitens des Vereins Erbacher Kinderbetreuung e.V. nicht übernommen.
Unfallschutz
Während der Schulzeit und auch für die Zeit in der Kernzeitbetreuung besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Er deckt im Allgemeinen nur Unfallschäden auf dem normalen Schulweg ab, sowie die reguläre Betreuungszeit in der Kernzeitgruppe. Daneben gibt es viele Bereiche, in denen kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht (z.B. private Einkäufe auf dem Schulweg, persönlich bedinge Umwege, private Aktivitäten bei Ausflügen usw.).
Unfälle, die während der Betreuungszeit passieren, werden als normaler privater Unfall gewertet. Das heißt, dass Ihre Krankenkasse oder Unfallversicherung zuständig ist. Wir dürfen keine Unfallmeldungen ausstellen.
Gesundheit
Um Ansteckungen zu vermeiden, haben Eltern/Erziehungsberechtigte dafür Sorge zu tragen, dass Kinder mit Erkältungskrankheiten, Hautausschlägen, Erbrechen, Läusebefall, Fieber u.a., die Kernzeitbetreuung bis zu ihrer Genesung nicht besuchen. Bei Verdacht oder Auftreten einer Infektionskrankheit sind Sie verpflichtet, uns dies umgehend zu melden, um eine Weiterverbreitung der Krankheit auszuschließen. Ihr Kind muss ein ärztliches Attest nach seiner Genesung vorlegen.
Um auch die lästigen Magen-Darm-Erkrankungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren, besprechen Sie bitte mit ihrem Kind die Wichtigkeit der Toilettenhygiene (siehe nächster Punkt).
Ferner weisen wir noch daraufhin, dass wir nicht berechtigt sind, Medikamente zu verabreichen!
Toilettenhygiene
Von Seiten unserer Putzfrau gibt es immer wieder Reklamationen bezüglich Sauberkeit der Toiletten. Bitte weisen Sie ihr Kind daraufhin, dass es das stille Örtchen so verlässt, wie es dieses antreffen möchte. Zudem sollte Händewaschen nach einem Toilettengang selbstverständlich sein.
Mitarbeit
Ihre Mitarbeit ist gefragt: Jedes Mitglied leistet pro Schuljahr 2 Arbeitsstunden ab. Für Ihre Arbeitsstunden können Sie gerne bei der Einschulungsfeier mithelfen oder einen Kuchen etc. dafür backen. Sprechen Sie uns an.
Jede Arbeitsstunde, die nicht abgearbeitet werden kann, wird mit 10 Euro verrechnet. Sehr gerne nehmen wir Gutscheine von Müller, Kaufland, Aldi usw.
Voraussetzungen für einen Betreuungsplatz
Sie benötigen lediglich eine Mitgliedschaft im Verein Erbacher Kinderbetreuung e.V..
Änderung des Betreuungsplatzes
Sie haben die Möglichkeit, den Betreuungsplatz 2 x im Schuljahr zu ändern (nur mit dem Änderungsformular). Sollten Sie mehr Änderungen vornehmen, erheben wir eine Gebühr von 6 Euro pro erneuter Änderung.